Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Schwertransportbegleitung der SDG – Service Dienstleistungsgesellschaft Lehrte
Übersicht:
1. Geltung
2. Aufträge und Angebote
3. Ausführung von Leistungen/Leistungszeit 4. Haftung
5. Preise
6. Zahlung
7. Gerichtsstand
1. Geltung
1.1 Alle Geschäfte, die im Zusammenhang von Großraum- und Schwertransportbegleitungen ausgeführt werden, unterliegen den nachfolgenden Geschäftsbedingungen.
Sie werden bei Auftragserteilung Vertragsbestandteil und somit anerkannt.
Sie gelten ebenfalls für alle zukünftigen Geschäftsvorgänge, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Mündliche Absprachen sind nicht zulässig und jegliche Änderung bedarf der Schriftform.
1.2 Sollten wir den Auftrag aus sonstigen Gründen nicht selber erledigen können, so behalten wir uns vor, andere Unternehmen zur Erfüllung der uns übertragenden Aufträge einzusetzen. Abweichungen hiervon müssen bei Auftragserteilung schriftlich vereinbart worden sein.
1.3 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen davon unberührt. § 139 BGB ist insofern abdingen, bzw. rechtskräftig.
2. Aufträge und Angebote
2.1 Die Angebote sind stets freibleibend und bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
2.2 Ein Auftrag gilt erst dann erteilt, wenn er vom Auftraggeber schriftlich bestätigt wurde. Als angenommen und akzeptiert gilt er erst, wenn er von uns schriftlich bestätigt wurden ist.
2.3 Als verbindlicher Nachweis und als Grundlage zur Abrechnung gelten unsere Leistungsnachweise. Die Richtigkeit der Angaben wird durch die Unterschrift des Transportführers (Lkw-Fahrer) bestätigt.
3. Ausführung der Leistung / Leistungszeit
3.1 Die Begleitfahrzeuge werden von uns rechtzeitig an dem vom Kunden angegebenen Abfahrtsort laut des schriftlichen Auftrages bereit gestellt.
3.2 Die Ausführung sämtlicher an uns erteilten Aufträge erfolgt stets auf Gefahr des Auftraggebers. Für den Bereich Schwertransportsicherung gilt dies besonders für die Einhaltung der gesetzlichen Auflagen aus der Genehmigung nach § 29 und § 46 StVO und § 70 StVZO.
3.3 Polizeibegleitungen und Straßensperrungen können erst angefordert werden, wenn diese von unserem Auftraggeber rechtzeitig schriftlich beantragt wurden.
4. Haftung
4.1 Wir haften nicht für Verzögerungen in der Transportabwicklung, die z.B. durch Defekte an den Begleitfahrzeugen und Transportfahrzeugen entstehen. Ebenso wenig haften wir für Verzögerungen, die durch Umstände bedingt sind, die sich unserem Verantwortungsbereich entziehen. z.B. Wetterlage, Verkehrslenkende Maßnahmen, behördliche Auflagen etc.
4.2 Kommt es durch unvorhersehbare Ereignisse unsererseits zu Verzögerungen in der Durchführung des Auftrages, so hat uns der Auftraggeber eine angemessene Zeit zur Verfügung zu stellen, um Ersatz beschaffen zu können.
4.3 Unser Auftraggeber kann uns gegenüber keinerlei Schadensersatzansprüche, gleich welcher Art geltend machen.
4.4 Wir haften bei der Abwicklung der Aufträge für unsere Mitarbeiter oder Beauftragter anderer Unternehmen nur insoweit, als das uns ein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.
4.5 Bei fernmündlicher Auftragserteilung haften wir nicht für Missverständnisse, die sich aus der Auftragserteilung ergeben. Ebenso haften wir nicht für fehlerhafte und/oder unvollständige Anweisungen unseres Auftraggebers oder seines Bevollmächtigten.
4.6 Wir übernehmen keine Haftung für Schäden die bei der Durchführung des Transportes im öffentlichen Verkehrsraum entstehen, welche daraus resultieren, dass unsere Mitarbeiter Hilfestellungen bei der Durchführung des Transportes leisten z. B. Nachlenken, Einweisungen etc.
4.7 Unser Auftraggeber hat vor Fahrtantritt die genehmigte Strecke auf Befahrbarkeit insbesondere auf Brückenhöhen zu überprüfen.
5. Preise
5.1 Alle Preise gelten zzgl. der derzeit gültigen Mehrwertsteuer. Unser Auftraggeber bzw. sein Beauftragter ist zur sofortigen Kontrolle der Daten auf den Leistungsnachweisen verpflichtet. Nachträgliche Reklamationen sind nicht möglich. Alle Dienstleistungen werden nach unserer aktuellen Preisliste abgerechnet.
Änderungen / Abweichungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Vereinbarung.
5.2 Rechnungen bzw. Forderungen gelten als anerkannt, wenn sie nicht innerhalb 7 Tage schriftlich beanstandet werden oder bereits bezahlt sind.
5.3 Wir sind nicht verpflichtet Kautionen und oder Bürgschaften für unseren Auftraggeber zu stellen. Sollten wir es dennoch tun, so hat der Auftraggeber uns diese sofort nach erhalt der Belege im vollen Umfang zu erstatten.
5.4 Wird für eine Dienstleistung ein Stundensatz vereinbart, so wird die angefangene Stunde als halbe Stunde, und angefangene halbe Stunden als volle Stunden berechnet.
5.5 Erfolgt eine Stornierung des Auftrages durch unseren Auftraggeber, gleich aus welchem Grund, so bleibt der Auftraggeber verpflichtet, die übliche Vergütung zzgl. bereits angefallener Gebühren und/oder Kosten zu erstatten. Diese Vergütung beträgt für ein Begleitfahrzeug unabhängig von der angeforderten Begleitart mindestens 180,00 EUR zzgl. MWSt.
5.6 Im Falle eines Auftrages zur Transportbegleitung wird das Begleitfahrzeug für unseren Auftraggeber reserviert. Erfolgt eine Stornierung des Begleitauftrages, so stellen wir für die Nichtinanspruchnahme des Begleitfahrzeuges eine pauschale Vergütung in Rechnung. Diese wird je nach Ausfall vereinbart.
6. Zahlungen
6.1 Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig, spätestens jedoch mit dem auf der Rechnung angegebenen Zahlungsziel.
6.2 Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn uns das Geld zur freien Verfügung steht.
6.3 Überweisungsgebühren oder sonstige Kosten gehen zu Lasten unseres Auftraggebers und sind sofort zu begleichen. Dies gilt insbesondere bei Auslandsanweisungen.
6.4 Bei Zahlungen per Scheck gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck vorbehaltlos auf unserem Konto gutgeschrieben ist.
6.5 Steht uns der Rechnungsbetrag nicht zur vereinbarten Fälligkeit zur Verfügung, so sind wir berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 4% über den Diskontsatz der Deutschen Bank zu berechnen.
6.6 Für die Berechnung der Verzugszinsen ist keine gesonderte Rechnung von uns erforderlich.
6.7 Kommt unser Auftraggeber seiner Zahlungspflicht trotz mehrfacher mündlicher oder schriftlicher Aufforderung nicht nach, sind wir berechtigt, alle offen stehenden Rechnungen fällig zu stellen.
7. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist das Amtsgericht Lehrte. Lehrte, den 02.03.2009
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